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Die
Unfallverhütungsvorschrift
BGV D36 (VGB 74) fordert,
dass eine beauftragte Person
Leitern und Tritte
wiederkehrend auf deren
ordnungsgemäßen Zustand
prüft.
Die Zeitabstände für die
Prüfung richten sich
insbesondere nach der
Nutzungshäufigkeit, der
Beanspruchung bei der
Benutzung sowie der
Häufigkeit und Schwere der
festgestellten Mängel von
vorausgegangenen
Prüfungen.
Für
Gewährleistungsansprüche
ist der Nachweis der
regelmäßigen Prüfung
erforderlich.
In Zusammenarbeit mit
dem Fachausschuss
>>Bauliche Einrichtungen<<
der Berufsgenossenschaften
hat HACA-LEITERN ein
Formblatt entwickelt, dass
Sie als PDF-Datei auf Ihren
PC laden können. |
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